Lauber, Möbel & Innenausbau
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Lauber Möbel & Innenausbau (nachfolgend „wir“) gegenüber unseren Kunden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung des Auftragsschreibens bestätigt.
§ 2 Angebote und Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, für 28 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich.
Da wir ausschließlich individuell für Sie fertigen und Material einkaufen, behalten wir uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung 50% der Auftragssumme zu verlangen.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Möbel, Fenster, Bauteile und verwendeten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
§ 4 Besonderheiten bei Holz & Maßarbeit
Naturprodukt: Holz ist ein lebendiger Werkstoff. Natürliche Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung sowie geringfügige Verzugserscheinungen oder Trocknungsrisse sind naturbedingt. Sie stellen keinen Mangel dar, solange sie die Funktion und das Gesamtbild des Werkstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Aufmaß: Unsere Fertigung erfolgt auf Basis des genommenen Aufmaßes. Nachträgliche bauliche Veränderungen am Montageort durch den Kunden (z. B. neue Böden oder Wandverputz), die das Maß beeinflussen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Montage, Abnahme & Gefahrenübergang
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich, geräumt und für die Montage vorbereitet ist. Strom und Licht sind bauseits zur Verfügung zu stellen.
Nach Abschluss der Montagearbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch uns und den Kunden. Mit der Abnahme (oder der ersten Inbetriebnahme/Nutzung durch den Kunden) geht die Gefahr für Beschädigungen auf den Kunden über.
§ 6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
5 Jahre bei Bauleistungen und fest eingebauten Elementen (z. B. Fenstermontage, Außentüren).
2 Jahre bei beweglichen Sachen (z. B. freistehende Einzelmöbel).
§ 7 Hinweis zum Widerrufsrecht
Maßanfertigungen: Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt für alle unsere individuell angefertigten Möbel, Küchen und Innenausbauten.
Bau- und Montageleistungen: Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über reine Montage- oder Bauleistungen (z. B. Fenstertausch) steht dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Verlangt der Kunde ausdrücklich den sofortigen Arbeitsbeginn vor Ablauf dieser Frist, verliert er sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Eine entsprechende separate Vereinbarung wird im Auftragsschreiben festgehalten.